Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 11.12.2025
RS Fahrzeugtechnik GmbH
An der Eiche 1234327 Körle
Präambel und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf von Teilen und Zubehör sowie für Werkleistungen und Reparaturen (nachfolgend „Leistungen“), die die RS Fahrzeugtechnik GmbH (nachfolgend „wir“) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend zusammen „Kunden“) erbringt. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für künftige Verträge. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Teil A – Teileverkaufsbedingungen
1. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, Lieferung oder Rechnungsstellung zustande. Wir sind berechtigt, Bestellungen des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang anzunehmen.
2. Preise, Zahlung, Verzug
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten §§ 286, 288 BGB. Gegenüber Unternehmern schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Wir können als Verzugsschaden die angemessenen Kosten für die Erstellung des ersten Mahnschreibens geltend machen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
3. Lieferung, Gefahrübergang
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde. Die Gefahr geht beim Versendungskauf auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben.
4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
5. Sachmängelhaftung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an Neuteilen zwölf Monate ab Gefahrübergang; bei gebrauchten Sachen ist die Sachmängelhaftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Teil B – Kfz-Reparatur- und Werkbedingungen
7. Auftragserteilung, Kostenvoranschlag
Verträge über Werkleistungen können schriftlich, in Textform oder konkludent zustande kommen. Ein schriftlicher Auftrag ist nicht erforderlich. Spätestens durch Überlassen/Anlieferung des Fahrzeugs, Annahme unserer Leistungen, Zahlung einer (Teil-) Rechnung oder Entgegennahme/Abholung des Fahrzeugs gilt die Einbeziehung dieser AGB als bestätigt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
8. Fertigstellung, Abholbereitschaft
Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde. Wir zeigen dem Kunden die Abholbereitschaft in Textform (z. B. per E-Mail) an.
9. Abnahme, Zahlung, Verzug
Die Abnahme erfolgt mit Übergabe des Fahrzeugs. Der Rechnungsbetrag wird bei Abnahme fällig. Gerät der Kunde in Verzug, gelten §§ 286, 288 BGB; gegenüber Unternehmern schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Wir können als Verzugsschaden die angemessenen Kosten für die Erstellung des ersten Mahnschreibens geltend machen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
10. Standgebühr / Abstellung je angefangenen Kalendertag
10.1 Für die Abstellung von Fahrzeugen berechnen wir eine Standgebühr je angefangenen Kalendertag wie folgt: a) in der Halle: 29,00 € netto/Kalendertag (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer), b) außerhalb der Halle (Außengelände): 20,00 € netto/Kalendertag (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
10.2 Beginn der Berechnung: Die Standgebühr fällt an, sobald das Fahrzeug auf unserem Gelände abgestellt ist und (i) aus Gründen aus der Sphäre des Kunden (z. B. nicht wahrgenommene Termine, fehlende Freigaben/Unterlagen/Zahlungen) nicht bearbeitet oder nicht abgeholt werden kann, oder (ii) wir die Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft in Textform angezeigt haben – unabhängig davon, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde. Hintergrund: Das Fahrzeug belegt Arbeits- und Stellfläche.
10.3 Ende der Berechnung: Die Berechnung endet mit dem Kalendertag der Abholung/Übernahme des Fahrzeugs. Jeder angefangene Kalendertag wird voll berechnet.
10.4 Abrechnung und Fälligkeit: Die Standgebühr wird gesondert oder zusammen mit der (Schluss-) Rechnung ausgewiesen und ist sofort fällig. Weitergehende Ansprüche (z. B. Verzugszinsen) bleiben unberührt.
11. Werkunternehmerpfandrecht / Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Beträge (einschließlich Standgebühren) machen wir von unserem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht und dem Werkunternehmerpfandrecht am Fahrzeug Gebrauch (§ 647 BGB).
12. Gewährleistung und Haftung bei Werkleistungen
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 5 entsprechend.
13. Probefahrt und Überführungsfahrten
Wir sind berechtigt, im Rahmen der Auftragsdurchführung Probefahrten und Überführungsfahrten in dem erforderlichen Umfang durchzuführen.
14. Altteile
Ersetzte Altteile werden auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bis zur Abnahme aufbewahrt und anschließend mitgegeben; andernfalls gehen sie in unser Eigentum über.
Teil C – Schlussbestimmungen
15. Kommunikation in Textform
Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Anzeige der Abholbereitschaft, Mahnschreiben) können in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail).
16. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
RS Fahrzeugtechnik GmbH. An der Eiche 12. 34327 Körle
Kontakt: info@rs-fahrzeugtechnik.eu +49 (0) 5665 183 79 80