AGB Reifen- und Rädereinlagerung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verwahrung von Reifen/Räder (AGB Reifen/Räder Einlagerung)

 

  1. Der Verwahrungsvertrag wird für die Dauer von 7 Monaten ab dem Datum der Einlieferung abgeschlossen.
  2. Die Vergütung beträgt pro Saison (Winter/Sommer): a. Verwahrungsentgelt: 50 EUR (für 4 Reifen/Räder).
  3. Der Kunde hat das Recht, die verwahrten Artikel auch zu jedem früheren Zeitpunkt wieder abzuholen. Ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrungsgebühr entsteht nicht. Mit dem Abholen der eingelagerten Artikel endet der Verwahrungsvertrag.
  4. Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von 7 Monaten nicht abgeholt, wird bereits jetzt vereinbart, dass das vorstehend genannte Verwahrungsentgelt für die weitere Verwahrzeit von 7 Monaten fällig wird.
  5. Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von 18 Monaten ab Einlieferung nicht abgeholt oder zurückverlangt, erklärt sich der Kunde bereits jetzt mit der freihändigen Verwertung oder Entsorgung durch den Verwahrer einverstanden. Eventuell anfallende Kosten der Verwertung bzw. Entsorgung trägt der Kunde. Der Verwahrer verpflichtet sich, den Kunden mit Ablauf dieser Frist nochmals auf die Konsequenzen hinzuweisen und ihm eine letzte Frist von einem Monat zur Abholung einzuräumen.
  6. Der Verwahrer leistet Gewähr dafür, dass die Verwahrung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durchgeführt wird. Für Verluste oder Beschädigungen der verwahrten Artikel durch höhere Gewalt wird nicht gehaftet.
  7. Sollte es zu einem Verlust oder einer Beschädigung der verwahrten Artikel infolge von Feuer/Diebstahl kommen, weisen wir darauf hin, dass der Kunde zuerst Ansprüche gegenüber seiner Kfz-Versicherung geltend machen muss. Sofern die Ansprüche nicht bzw. nicht vollständig erstattet werden, tritt die Versicherung des Verwahrers ein.
  8. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Verwahrer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.